Bürgerportal für Stuttgart Weil im Dorf
Die Landeshauptstadt nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Rechtswidrigkeit eines Gebührenbescheids nach einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle zur Kenntnis.
Welche Konsequenzen sich daraus für das anhängige Verfahren und weitere 110 offene Widerspruchsverfahren wegen der Gebührenhöhe ergäben oder ob die Gebührensatzung der Stadt bei verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrollen angepasst werden muss, kann erst geprüft und bewertet werden, wenn der Stadt die Urteilsgründe vorliegen.
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet.
Wir wünschen den Mitarbeiter alles Gute für die Zukunft.
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