Bürgerportal für Stuttgart Weil im Dorf
Die Abfuhr der Bäume findet ab dem 13. Januar 2014 statt. Danach dürfen grundsätzlich nur noch an den zugelassenen Plätzen Weihnachtsbäume abgelegt werden, die der Eigenbetrieb AWS bis dato noch nicht bedienen konnte. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Da die Bäume kompostiert werden, ist Lametta und anderer Christbaumschmuck zu entfernen.
Nicht überholen da verboten. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden. Wenn man einen Bus überholt, der sich mit eingeschaltetem Warn.....
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